Ergänzung zur steuerlichen Förderung

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Ergänzung zur steuerlichen Förderung

Ingenieurbüro Kalin
Veröffentlicht von Jens Kalin in Förderungen · 27 Januar 2021
Ergänzung zum Blog vom 22.11.2020 zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen.
Seit dem 14.01.2021 sind die Finanzämter vom Bundesministerium für Finanzen über die Regularien und förderfähigen Maßnahmen informiert worden. Dieses Schreiben ( Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG) steht beim Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung. Viele Vorgaben bzgl. anspruchsberechtigter Personen, begünstigte Objekte sowie förderfähiger Maßnahmen sind darin beschrieben.


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Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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